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motorradrennen18kb.jpgMotorradfahrer  

Ein besonderes Anliegen der Kanzlei Dr. Häcker & Kollegen liegt in der Unterstützung von Motorradfahrern.

Rechtsanwalt Dr. Häcker ist selbst Motorradfahrer. Durch seine aktive Teilnahme am Rennsport sind ihm die physischen Gesetze des Motorradfahrens bestens bekannt. Gerade in Unfallkonstellationen mit Zweirädern kommt es nicht selten auf diese zweiradtypischen Besonderheiten an.

Daneben bestehen Besonderheiten bei der Regulierung von Schadensersatzansprüchen unfallgeschädigter Motorradfahrer. Beispielsweise seien die von der Versicherungswirtschaft immer wieder vorgenommenen Abzüge „neu für alt“ aufgeführt. Dahingehend existiert eine Rechtssprechung nach der ein entsprechender Abzug bei Sicherheitskleidung nicht vorgenommen werden darf.

Neben der Unfallregulierung vertritt Sie unserer Kanzlei auch in der Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.
Gerade bei Motorradfahrern ist aufgrund des Helms die Fahreridentifizierung sehr schwierig. Auch ergibt die Überprüfung Rechtmäßigkeit der Durchführung der Messung nicht selten einen Fehler, welcher zur Unverwertbarkeit des Messergebnisses oder zur Notwendigkeit der Berücksichtigung eines höheren Sicherheitszuschlages führt. Dadurch lässt sich dann möglicherweise die Verhängung eines Fahrverbotes verhindern.

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In der Saison 2008 hat unsere Kanzlei die talentierte Nachwuchsfahrerin Katrin Meyer unterstützt. In Ihrer ersten Saison in der deutschen Meisterschaft der Klasse bis 125 ccm hat sie mehrfach durch Plazierungen unter den Top Ten überraschen können.

Obwohl wir grundsätzlich gegen Punkte vor Gericht kämpfen, haben wir uns für jeden Punkt mit Katrin Meyer gefreut. Im Gegensatz zu den Punkten in Flensburg sind diese ebenfalls durch schnelles Fahren und rechts Überholen erkämpften Punkte sehr erfreulich.

 

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