Filip Siegert wurde am 16.05.1983 in Posen, Polen geboren und ist im mittelfränkischen Ansbach aufgewachsen.
Er studierte Rechtswissenschaften und Europarecht an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg und an der Università degli Studi di Padova (Italien) mit dem Schwerpunkt „Internationales und Europäisches Privatrecht“. Nach dem ersten Juristisches Staatsexamen und dem Titel Europajurist absolvierte Herr Rechtsanwalt Siegert sein Rechtsreferendariat beim Landgericht Aschaffenburg. Nebenbei war er bereits seit Frühjahr 2010 in der Kanzlei Dr. Häcker & Kollegen tätig und bearbeitete dort vor allem die Fachbereiche Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht und Fälle mit europäischem und internationalem Bezug.
Seit 2012 arbeitet er nunmehr als Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Häcker & Kollegen und führt seit 2016 den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Insbesondere auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren und auf die Probleme des gutgläubigen Erwerbs von Kraftfahrzeugen hat sich Rechtsanwalt Siegert spezialisiert. Beide Themenfelder sind im ständigen Fluss und erfordern sowohl fundiertes Fachwissen, als auch Praxiserfahrung. Daher ist Rechtsanwalt Siegert nicht nur forensisch tätig, sondern hält Vorträge und veröffentlicht in den Fachmedien.
Rechtsanwalt Siegert ist einer der Autoren des Werkes Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren, welches bereits in der 11. Auflage erschienen ist.
Nicht nur die häufigsten Ordnungswidrigkeiten Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsmessungen, auch Rotlichtverstöße, Atemalkoholmessungen sowie Wägungen beruhen auf Messverfahren. Ob die Messung korrekt erfolgte ist für erfahrene Juristen, erst recht für den Laien schwer feststellbar, zumal der Anwalt hier auf dem neuesten technischen und rechtlichen Stand sein muss. Hinzu kommt, dass das verwaltungsrechtliche, wie auch das gerichtliche Verfahren eine Sondermaterie bilden, mit Tücken, aber auch mit Möglichkeiten für den Betroffenen. Das Bußgeldverfahren und die ideale Verteidigung beginnen nicht mit dem Erhalt eines Bußgeldbescheides, sondern bereits mit der ersten Ermittlungsmaßnahme. Auch endet das Mandat nicht, wenn die Gerichtspforte ins Tor fällt – die verwaltungsrechtlichen Konsequenzen und Eintragungen ins Fahreignungsregister müssen bereits vorab besprochen und gesteuert werden. Selbst wenn die Ahndung unabwendbar scheint, können für den Betroffenen mit der richtigen anwaltlichen Weichenstellung böse Überraschungen meist verhindert werden. Herrn Rechtsanwalt Siegert ist es hier ein besonderes Anliegen, den Mandanten von Anfang an transparent zu beraten und ganzheitlich zu betreuen.
Auch der Fahrzeugerwerb ist ein Rechtsgebiet mit pikanten Sonderproblemen. Meist geht es um einen hohen Geldbetrag, welcher dem angeblichen Verkäufer übergeben wird. Stellt sich bei der Fahrzeugummeldung heraus, dass der Verkäufer nicht der tatsächliche Eigentümer war, ist dieser längst über alle Berge, das Geld weg und das Fahrzeug droht ebenfalls endgültig entzogen zu werden. Die Staatsanwaltschaft ist vordringlich nicht an der Klärung des Eigentums interessiert und die ursprünglichen Eigentümer – meist Banken oder Autohäuser – haben einen rechtlichen Wissensvorsprung. Selbst wenn die Ermittlungsbehörden das Fahrzeug zunächst an den Betrogenen herausgeben, kann dieses nicht zugelassen, nicht versichert und somit über Monate hinweg nicht genutzt werden. Hier gilt es für den Rechtsanwalt schnell zu agieren, denn die Voraussetzungen eines gutgläubigen Eigentumserwerbs können bereits aufgrund einer einzigen missverständlichen Äußerung gegenüber der Polizei scheitern, obwohl die Chancen zunächst gut standen. Mit einer fundierten Argumentation, der Kenntnis der ständig wachsenden Rechtsprechung und dem souveränen Auftreten gegenüber den ursprünglichen Eigentümern ist es möglich, selbst bei zunächst aussichtslos scheinenden Fällen den Betrogenen schadlos zu halten. Herr Rechtsanwalt Siegert vertritt ständig geschädigte Mandanten und kann durch seine Praxiserfahrung die Erfolgsaussichten und kreative Lösungen im ersten Vorgespräch erörtern. Im Vordergrund steht hier eine schnelle und möglichst außergerichtliche Klärung, welche dem Mandanten viel Nerven und Zeit sparen kann.
Auch zu diesem Thema hat Herr Rechtsanwalt Siegert bereits veröffentlicht:
Probleme beim gutgläubigen Erwerb von Fahrzeugen
Nachdem er 2009 sein erstes Juristisches Staatsexamen mit Prädikat und dem Titel Europajurist abgeschlossen hatte, absolvierte Herr Rechtsanwalt Siegert sein Rechtsreferendariat beim Landgericht Aschaffenburg. Nebenbei war er bereits seit Frühjahr 2010 in der Kanzlei Dr. Häcker & Kollegen tätig und bearbeitete dort vor allem die Fachbereiche Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht und Fälle mit europäischem und internationalem Bezug.
Neben dem Verkehrsrecht sind die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Siegert Versicherungsrecht, Reiserecht und das Strafrecht.
Herr Rechtsanwalt Siegert ist seit 2012 zudem Regionalbeauftragter des Forums Junge Anwaltschaft für den Landgerichtsbezirk Aschaffenburg.
Korrespondenzsprachen
Deutsch
Englisch
Italienisch
Mitgliedschaften
Deutscher Verkehrsgerichtstag
Deutscher Anwaltsverein
Forum Junge Anwaltschaft
Veröffentlichungen
Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren, 11. Auflage 2016,
Beck/Löhle/Kärger/Schmedding/Siegert, ISBN 978-3-8240-1409-5
Probleme beim gutgläubigen Erwerb von Fahrzeugen, ZfSch 2012, 250
„Nach dem Amtsgericht ist noch lange nicht Schluss – Rechtsmittel als taktisches Instrumentarium der Verteidigung“ AdVoice 04/14, S. 42