Bereiche

Rechtsgebiete

(06021) 454900

Hier sehen Sie einen Überblick unseres Leistungsangebot und die Schwerpunkte unserer Tätigkeit.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in anderen Rechtsgebieten oder vermitteln Ihnen Kollegen mit entsprechenden, weiterführenden Kenntnissen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen in jedem Fall weiter.

Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts sind wir für unsere Mandanten in allen Fragen rund um den Straßenverkehr tätig. Dabei bildet das Verkehrsunfallrecht einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Besonderes Anliegen ist uns dabei die Hilfe von schwerstgeschädigten Unfallopfern.

Wir verfügen hier über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen, so dass wir Ihre Interessen nötigenfalls mit dem erforderlichen Nachdruck vertreten können.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Themen:
Verkehrsunfall / Auslandsunfall / Unfall / Schaden / Restwert / Totalschaden / Reparaturkosten / Schadenersatz / Wertminderung / Sachverständigenkosten / Beweisverfahren / Gutachten / Abschleppkosten / Schmerzensgeld / Verdienstausfall / Mietwagenkosten / Nutzungsausfall / Haushaltsführungsschaden / Verdienstausfall / Hinterbliebenenrente / Leasingfahrzeug / Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung / Vollkaskoversicherung / Teilkaskoversicherung / Insassenversicherung / Haftung / Mitverschulden / Schadenersatzklage / Regressanspruch / Personenschaden

Ihre Anwälte für den Bereich Verkehrsrecht:
Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker
Rechtsanwalt Jürgen Becker
Rechtsanwalt Christian Lieb
Rechtsanwalt Philipp Hüller

Arbeitsrecht


Wir sind u. a. spezialisiert auf arbeitsrechtliche Probleme. Dabei vertreten wir sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite. Von der Begründung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beraten wir Sie kompetent in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Auch im Kollektivarbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl die Arbeitgeberseite, als auch die Betriebsratsseite außergerichtlich und gerichtlich. Im Fokus steht dabei insbesondere die Beratung von Betriebsratsvorsitzenden, Betriebsratsmitgliedern und Geschäftsführern zur Vermeidung von Haftungsfallen. In diesem Bereich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Becker auch für zukunftsgerichtete Lösungswege als Vermittler zur Seite.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Themen:
Arbeitsvertrag / Arbeitsvergütung / Entgeltfortzahlung imKrankheitsfall / Mutterschutz / Sondervergütungen / Urlaub / Arbeitsschutz / Arbeitnehmerhaftung/ Arbeitgeberhaftung / Ausbildungsvertrag / Kündigung des Arbeitsverhältnisses/ Kündigungsschutzklage / Sozialwidrigkeitsprüfung / Beendigungskündigung /Kündigungsschutzgesetz / Teilzeit- und Befristungsgesetz /Gleichbehandlungsgesetz / AGG / Betriebsbedingte Kündigung / Personenbedingte Kündigung / Verhaltensbedingte Kündigung / Außerordentliche Kündigung /Fristlose Kündigung / Änderungskündigung / Tarifvertragsrecht /Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht / Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht / Sonderkündigungsschutz / Vertragsauflösung / Abmahnung /Anfechtung des Arbeitsvertrages / Aufhebungsvertrag / Befristete Arbeitsverträge/ Unbefristete Arbeitsverträge / Ansprüche auf Änderung der Arbeitszeit /Betriebsübergang / Weiterbeschäftigungsanspruch / Wettbewerbsverbote /Karenzentschädigung / Arbeitszeugnis / AVR Caritas / AVR Diakonie /Verdachtskündigung

Ihr Anwalt für den Bereich Arbeitsrecht:
Rechtsanwalt Jürgen Becker

Familienrecht


Im Bereich des Familienrechtes beraten wir in jeder familiären Beziehung.

Im Rahmen von Scheidungsverfahren betreuen wir Sie allumfassend von der Trennung an mit der Regelung des Getrenntlebens, im daran anschließenden Scheidungsverfahren, bis hin zur Durchsetzung von nachehelichen Ansprüchen. Hauptgewicht bildet neben der Durchsetzung und Überprüfung von Unterhaltsansprüchen vor allem die Regelung des Zugewinnausgleichs, des Versorgungsausgleichs (Rente) und die Aufteilung des Hausrates.

Ein immer wichtig werdender Schwerpunkt bildet auch die Regelung der elterlichen Sorge von nicht verheirateten Partnern und der damit in Verbindung stehenden Probleme in der Praxis, insbesondere Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Umgangsregelungen, Anerkennung von Vaterschaften und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Neben der Vorbereitung und Überprüfung von Eheverträgen unterstützen wir auch in der Vorbereitung von gemeinschaftlichen Testamenten, Vorsorgevollmachten und in Betreuungssachen.

Bei Gewalt oder Missbrauch in der Familie, sei es in der Ehe, gegenüber den Kindern oder gegenüber Lebenspartnern unterstützen wir sowohl in der Durchführung und Vorbereitung von Gewaltschutzverfahren, als auch in begleitenden Strafverfahren und Schmerzensgeldprozessen.

Trennung / Trennungsjahr / einvernehmliche Scheidung / Scheidung / Kosten einer Scheidung / Unterhalt / Ehegattenunterhalt / Elternunterhalt / Kindesunterhalt / Betreuungsunterhalt / Vermögensausgleich / Scheidungsverfahren / Regelung des Getrenntlebens / Durchsetzung von nachehelichen Ansprüchen / nachehelicher Unterhalt / Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht / Ehewohnung / Zugewinnausgleich / Altersunterhalt / Getrenntlebensunterhalt / Aufstockungsunterhalt / Auskunftspflicht / Auslandsscheidung / Ausbildungsunterhalt / Anfangsvermögen / Endvermögen / Abtrennung von Folgesachen Scheidung / Barunterhaltspflicht / Bedürftigkeit / Splitting / beschleunigte Verfahren / Berechnung Mangelfall / Düsseldorfer Tabelle / Ehevertrag / Erwerbspflicht / Jugendamt / Güterstand / Gütergemeinschaft / Gütertrennung / Zugewinngemeinschaft / Kindergartenkosten / Haushaltssachen / Betreuung / Testament / Vorsorgevollmacht / Anerkennung Vaterschaft / Hausrat / Krankheitsunterhalt / Elternzeit / Leistungsfähigkeit / Mehrbedarf Unterhalt / Prozesskostenhilfe bei familienrechtlichen Verfahren / Rente / Scheidungskosten / Versöhnungsversuch / Zerrüttungsprinzip / Trennungszeitpunkt / Trennungsfristen / Verjährung Unterhalt / Verwirkung Unterhalt / Änderung Unterhalt neuer Partner / Unterhalt bei Studium oder Ausbildung / Unterhalt bei Großeltern / Rangfolge bei Mangelfall / Verschärfte Erwerbspflicht Kindesunterhalt / Verzicht auf Unterhalt / Ehevertrag / Berliner Testament / Anrechnung von Kindergeld / Wiederheirat / Gewaltschutz

Ihr Anwalt für den Bereich Familienrecht:
Rechtsanwalt Jürgen Becker

Strafrecht


Im Bereich des Strafrechts sind wir für Sie als Strafverteidiger tätig. Wir vertreten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden, bei einem eingeleiteten Strafverfahren. Die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers ist bei einem eingeleiteten Strafverfahren dringend zu empfehlen, da nur so eine erfolgversprechende Strafverteidigung von Beginn an gewährleistet ist. Dem juristischen Laien sind die strafprozessualen Regeln und rechtlichen Möglichkeiten zur Verfahrensbeendigung ohne Verurteilung oft nicht bekannt, was zu erheblichen Rechtsnachteilen für den Beschuldigten führen kann.

Unser Tätigkeitsbereich umfasst folgendes Verteidigungsspektrum:
Strafverteidigung / Nebenklage / Zeugenbeistand / Opferbeistand / Mord / Totschlag / Fahrlässige Tötung / Körperverletzung / fahrlässige Körperverletzung / Trunkenheit im Verkehr / Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz / BtmG / Straßenverkehrsgefährdung / Unfallflucht / Fahren ohne Führerschein / Nötigung / Bedrohung / Freiheitsberaubung / Diebstahl / Unterschlagung / Raub / Erpressung / Begünstigung / Strafvereitlung / Hehlerei / Geldwäsche / Betrug / Kreditbetrug / Untreue / Urkundenfälschung / Steuerstrafrecht / Sachbeschädigung / Brandstiftung / Bestechung / Vorteilsgewährung / Beleidigung / Üble Nachrede / Verleumdung / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte / Hausfriedensbruch / Geldfälschung / Falschaussage / Meineid / Haftbefehl / Hausdurchsuchung / Haftstrafe / Geldstrafe / Freiheitsstrafe / Bewährung / Täter-Opfer-Ausgleich / Jugendstrafe / vorläufige Festnahme / Untersuchungshaft / Strafvollstreckung / Verteidiger / Verwarnung mit Strafvorbehalt / Freispruch / Einstellung

Ihre Anwälte für den Bereich Strafrecht:
Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker
Rechtsanwalt Christian Lieb
Rechtsanwalt Philipp Hüller

Ordnungswidrigkeitenrecht


Gerade für denjenigen, der beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, kann ein Fahrverbot eine Existenzbedrohung darstellen. Auch durch die Anzahl der Punkte im Verkehrszentralregister und insbesondere die Probleme im Rahmen der Tilgungshemmung drohen dem Betroffenen erhebliche Konsequenzen. Wir sind im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts für Sie als Spezialist tätig. Wir vertreten Sie gegenüber den Bußgeldbehörden und den Gerichten, bei einem eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers ist dabei dringend zu empfehlen, da so beispielsweise bereits vor Erlass eines Bußgeldbescheides die Festsetzung eines Fahrverbotes verhindert werden kann. Nicht selten lässt sich bereits durch außergerichtlich erhobene Einwände gegen die Ordnungsgemäßheit der Messung oder die Qualität des Beweisfotos erreichen, dass die Bußgeldbehörde das eingeleitete Verfahren einstellt.

Unser Tätigkeitsbereich umfasst folgendes Verteidigungsspektrum:
Ordnungswidrigkeitenverfahren / Bußgeldverfahren / Verwarnung / Bußgeld / Fahrverbot / Bußgeldbescheid / Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht / Einspruch / Geldbuße / Punkte/ Punkteabbau / Nachschulungskurs / Verkehrszentralregister / VZR / Flensburg / Drogen / BTM / Betäubungsmittel / Cannabis / THC / Alkohol / Trunkenheit im Straßenverkehr / Trunkenheitsfahrt / Alkoholfahrt / Geschwindigkeitsübertretung / Geschwindigkeitsüberschreitung / Lasermessverfahren / Lichtschranke / Radarmessung / Mobiltelefonverstöße / Abstandsunterschreitung / Rotlichtverstoß / Vorfahrtsverletzung / Verjährung / Tilgung / Hemmung / Unterbrechung / MPU / Führerschein auf Probe / Führerscheinrecht / Auflage Führerscheinbehörde

Ihre Anwälte für den Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht:
Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker
Rechtsanwalt Christian Lieb
Rechtsanwalt Philipp Hüller

Versicherungsrecht


Wenn eine Versicherung nicht zahlt, heißt das noch lange nicht, dass sie dies auch nicht muss. Nur mit Unterstützung eines auf das Versicherungsrecht spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalts kann der Versicherung auf juristischer Augenhöhe begegnet werden.

Seit vielen Jahren bearbeiten wir Mandate aus dem Bereich des Versicherungsrechts. Durch unsere speziellen Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet und die Erfahrung im Umgang mit Versicherungen verhilfen wir Ihnen bestmöglich zur Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechte.

Regelmäßig ist unsere Kanzlei in folgenden Versicherungssparten tätig:
Lebensversicherung / Unfallversicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung /Private Krankenversicherung / Krankentagegeldversicherung / Kaskoversicherung /Wohngebäudeversicherung / Hausratversicherung / Feuerversicherung /Haftpflichtversicherung / Einbruchdiebstahlversicherung / Raubversicherung /Reiserücktrittsversicherung / Rechtsschutzversicherung / Transportversicherung

Ihre Anwälte für den Bereich Versicherungsrecht:
Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker
Rechtsanwalt Christian Lieb

Verkehrsverwaltungsrecht


Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich mit der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis.

Der Erhalt oder die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist ein häufiger Streitpunkt mit der Verwaltungsbehörde, wobei die Frage nach der Eignung, ein KFZ zuverlässig und sicher führen zu können, im Mittelpunkt steht.

Häufig wird als Folge einer Alkohol- oder Drogenfahrt die Fahrerlaubnis entzogen. Die Verwaltungsbehörde macht die Wiedererteilung dann oft vom Ergebnis einer medizinisch- psychologischen Untersuchung abhängig. Nicht immer sind diese Anordnungen rechtmäßig, so daß die Voraussetzungen jeweils im Einzelfall geprüft werden müssen.

Kann eine MPU nicht vermieden werden, können wir Ihnen Ratschläge geben, welche die nächsten Schritte sind und welche Vorbereitungsmöglichkeiten in Betracht kommen.

Weiteres Beratungsfeld sind Fragen im Zusammenhang mit dem EU-Führerschein
In den vergangenen Jahren sind zunehmend Fragen nach der Gültigkeit von im Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen aufgetreten („Führerscheintourismus“). Zahlreiche Fragen sind in diesem Zusammenhang noch offen, so daß jeweils unbedingt rechtzeitig geklärt werden muß, ob eine im Ausland (z. B. nach einer in Deutschland erfolgten rechtskräftigen Entziehung) erworbene Fahrerlaubnis im Inland tatsächlich eingesetzt werden darf.

Unser Tätigkeitsbereich umfasst folgendes Verteidigungsspektrum:
Fahrerlaubnisrecht, Erteilen der Fahrerlaubnis, Fahreignung, Fahrerlaubnis auf Probe, Punktesystem, Verkehrszentralregister, Entziehung der Fahrerlaubnis, Widerruf und Rücknahme der Fahrerlaubnis,Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Maßnahme zur Beseitigung von Eignungsmängeln, Alkohol- und Drogenmißbrauch, bei Abhängigkeit, Fahrtenbuch, EU-Fahrerlaubnis.

Ihr Anwalt für den Bereich Verkehrsverwaltungsrecht:
Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker

Reiserecht


Ob verlorener Koffer, Flugverspätung, unzumutbares Hotel oder gar ein Unfall – Probleme im Reiserecht sind besonders unangenehm. Dies gilt auch für die rechtliche Seite, da oft mehr als zwei Vertragspartner beteiligt sind. Hinzu kommen meist internationale Abkommen, europäische Verordnungen und die Anwendung ausländischen Rechts. Damit ist das Reiserecht nicht nur für den juristischen Laien, sondern selbst für einen Anwalt eine Herausforderung.

Herr Rechtsanwalt Siegert hat seine Ausbildung auf das Internationale und Europäische Privatrecht ausgerichtet, dessen Kenntnisse für die Betreuung eines reiserechlichen Mandates unerlässlich sind. Er vertritt Sie in sämtlichen Aspekten des Reiserechts außergerichtlich und gerichtlich.

Ihr Anwalt für den Bereich Reiserecht:
Rechtsanwalt Christian Lieb

Allgemeines Zivilrecht


Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts übernehmen wir u. a. folgende Leistungen:
Kaufrecht / Werkvertragsrecht / VOB /Dienstvertragsrecht / Pachtrecht / Bürgschaft / Schenkung / Darlehen / Deliktsrecht / Geschäftsführungohne Auftrag / Leihe

Ihre Anwälte für den Bereich allgemeines Zivilrecht:
Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker
Rechtsanwalt Jürgen Becker
Rechtsanwalt Christian Lieb
Rechtsanwalt Philipp Hüller

Vertrags- und Gesellschaftsrecht


Im Bereichdes Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht beraten wir kleine und mittelständische Unternehmen, sowie Existenzgründer.

Wir unterstützten Sie bei vertraglichen Gestaltungen und bei Vertragsverhandlungen, beraten Sie umfassend über die handelsrechtlichen Besonderheiten und ihrer praktischen Bewältigung und helfen Ihnen beigesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Die rechtliche Unterstützung umfasst dabei sowohl vorbereitende und begleitende,als auch überprüfende Tätigkeiten.

Ihr Anwalt für den Bereich Vertrags- und Gesellschaftsrecht:
Rechtsanwalt Jürgen Becker

Mietrecht


Wir beraten und vertreten regelmäßig sowohl Vermieter als auch Mieter.

Im Bereich Mietrecht unterstützten wir kompetent in allen Rechtsfragen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können.

Regelmäßig ist unsere Anwaltskanzlei im Mietrecht in folgenden Bereichen tätig:
Mietvertrag / Pachtvertrag /Vertragsprüfung / Vertragsentwurf / Zeitmietvertrag / Mietkaution /Mieterhöhung / Modernisierung / Mängel / Gutachten / Beweisverfahren /Mietminderung / Mängelbeseitigung / Schönheitsreparaturen / Betriebskosten /Miete / Pacht / Zahlungsverzug / ordentliche Kündigung / Eigenbedarf /fristlose Kündigung / Kündigungsfrist / Widerspruch / Sozialklausel / Mieterschutz/ Räumungsklage / Zahlungsklage / Mietprozess / Endrenovierung / Schadenersatz/ Zwangsvollstreckung / Räumung / Räumungsschutz/ Räumungsfrist / Zwangsräumung/ Umwandlung / Verkauf / Eigentumswohnung / Mietwohnung / Geschäftsraum /Gewerberaum / WEG

Ihr Anwalt für den Bereich Mietrecht:
Rechtsanwalt Jürgen Becker

Mediator / Mediatorsbegleiter


Herr Rechtsanwalt Philipp Hüller sind ausgebildete Mediatoren. Ihre Ausbildung zum Mediator erfolgte über die CVM mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation.

Ihr Anwalt für Mediation:
Rechtsanwalt Philipp Hüller

Arzthaftungsrecht


Im Bereich des Arzthaftungsrechts nehmen wir konsequent ihre Rechte und Interessen wahr und setzen ihre Schadensersatzansprüche gegen Leistungserbringer im Gesundheitswesen wie in etwa Krankenhäuser und Ärzte zielstrebig durch. Wir verfügen hier über die notwendige Erfahrung mit Versicherungen und Sachverständigen, so dass wir Ihre Interessen nötigenfalls mit dem erforderlichen Nachdruck vertreten können.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Themen:
Behandlungsfehler / ärztliche Kunstfehler /Aufklärungsfehler /Pflegefehler / Bruch der ärztlichen Schweigepflicht / Gutachterverfahren /Beweisverfahren / Zahnarzthaftung / Geburtsschadensrecht / Bruch der ärztlichen Schweigepflicht / Schadensersatz / Schmerzensgeld / Verdienstausfall / Haushaltsführungsschaden / Hinterbliebenengeld / Pflegekosten

Ihr Anwalt für den Bereich Arzthaftungsrecht:
Rechtsanwalt Christian Lieb